2 zu 3.: Prof. Rehberg hatte das Bundesgerichtsurteil in anderen Sendungen als Fehlurteil bezeichnet. Auf die Frage der Moderatorin, ob er diese Meinung auch in Kenntnis der schriftlichen Begründung aufrechterhalte, antwortete er, das Urteil sei ihm nicht verständlicher geworden. Er kritisierte, dass es sich um eine rein formelle Begründung handle. Die Auffassung, das BGer dürfe nur im Rahmen der Formulierungen der Anklage das Verhalten eines Angeschuldigten prüfen, scheine ihm falsch zu sein.