Von der schriftlichen Urteilsbegründung sei nun Klärung erhofft worden. zu 2.: Der Bericht des Journalisten griff Urteil, Kontroverse und Urteilsbegründung auf und zitierte Passagen aus dem schriftlich vorliegenden Bundesgerichtsurteil, wobei die betreffenden Seiten bildlich unterlegt wurden.