A. Im Rahmen der Tagesschau vom Fernsehen der deutschen und rätoromanischen Schweiz (DRS) vom 3. April 1990 orientierte ein Beitrag über die schriftliche Begründung des bundesgerichtlichen Freispruchs von Frau alt Bundesrätin Kopp. Der Beitrag beinhaltete drei Teile: 1. eine kurze Einleitung der Moderatorin, 2. den Bericht des Journalisten und 3. das Gespräch der Moderatorin mit Prof. Rehberg. zu 1.: Die Moderatorin erwähnte, dass das Urteil des BGer von manchen nicht verstanden worden sei. Von der schriftlichen Urteilsbegründung sei nun Klärung erhofft worden.