1 - Ausgewogenheit eines kurzen Beitrags, welcher die Argumentation des BGer und die Kritik eines namhaften Experten darstellt, der sich bereits mehrmals in den Medien des Veranstalters kritisch zum Thema geƤussert hatte. Art. 4 Abs. 2 Konzession SRG. Sachgerechtigkeit. Die Berichterstattung in einer Einzelsendung ist dann umfassend, wenn sie alle wesentlichen Elemente des Ereignisses in einer sachlich vertretbaren Gewichtung beinhaltet.