Fernsehen. Tagesschau-Information über die schriftliche Urteilsbegründung des bundesgerichtlichen Freispruchs von alt Bundesrätin Kopp. Art. 15 Abs. 1 BB UBI. Art. 4 Abs. 2 Konzession SRG. Vielfalt der Ansichten in einem angemessenen Zeitraum. - Voraussetzungen, unter welchen die UBI bei der Prüfung der formell gegen eine einzige Sendung erhobene Rüge der Unausgewogenheit auch weitere, in der Beschwerde als gleichsam tendenziöse Beispiele erwähnten Sendungen einbezieht.