Weiter ist nicht zu bestreiten, dass durch die Art der Gestaltung und Umsetzung der Rezipient emotional angesprochen wurde und die dem Thema angemessene Sachlichkeit durch diese Emotionalisierung beeinträchtigt war. Es besteht die Gefahr, dass starke Emotionalisierung letztlich eine vernünftige argumentative Auseinandersetzung mit einem Thema erschwert, eventuell sogar verhindert und damit zu einem Mittel manipulativer Einflussnahme auf die Rezipienten werden kann. Andererseits ist nicht zu übersehen, dass Bundesrat Villiger im Rahmen seines längeren und unkommentierten Schluss-Statements eine faire Gelegenheit erhielt, argumentativ und auch emotional ein Gegengewicht zu setzen.