Bundesrat Kaspar Villiger seinerseits wurde die Gelegenheit eingeräumt, in Kenntnis der Sendung eine abschliessende Stellungnahme abzugeben, die integral ausgestrahlt wurde. Durch diese umfassende und kontroverse Darstellung der Ereignisse und Meinungen war der Zuhörer durchaus in der Lage, sich ein eigenes Bild über die thematisierten Vorgänge zu machen und eine eigene Wertung vorzunehmen. 5. Nach der Rechtsprechung des BGer darf sich die UBI nicht darauf beschränken, bloss jede einzelne der in der Sendung zum Ausdruck gekommenen Meinungen und Tatsachen der Reihe nach je für sich zu werten.