Sowohl die von der UBI berücksichtigten Transkripte der von den Autoren mit Dr. Schröter geführten Vorgespräche als auch namentlich das zu den Akten genommene Protokoll derogatorischen Befragung von Dr. Schröter im Strafverfahren der Autoren gegen Alfred Fetscherin lassen nicht darauf schliessen, der Gehalt der Informationen und die wesentlichen Aussagen von Dr. Schröter seien durch eine selektive Bearbeitung verfälscht worden. In der vorerwähnten Einvernahme hat der Experte Dr. Schröter folgendes präzisierend festgehalten: