Der Zuhörer konnte diesen Äusserungen keine bestimmte These der Überanpassung entnehmen. Der Beschwerdeführer hat in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf einen Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ vom 21. April 1989) implizit beanstandet, namentlich die von Dr. Schröter im Rahmen der Vorbereitung der Sendung zur Verfügung gestellten Informationen seien in der Sendung selektiv berücksichtigt worden; die Sendung habe dadurch ein einseitiges Bild vermittelt. Im erwähnten Artikel hat Dr. Schröter tatsächlich geäussert, die Autoren hätten von seinen Auskünften das Wichtigste fortgelassen und das Nebensächliche verwendet.