Im beanstandeten Beitrag wird zwar festgestellt, dass die Firma sich nach 1932 rasant entwickelt habe; entgegen den Ausführungen der GUG war indessen nie von einer «ausserordentlichen Produktionssteigerung» die Rede. Der Experte Schröter äussert sich in der Sendung dahingehend, die Entwicklung des deutschen Firmenzweiges der Firma Villiger sei auf dem Hintergrund der damaligen generellen Tendenz eines beachtlichen Abbaus von Arbeitsplätzen in der Cigarrenindustrie aussergewöhnlich.