Gerichtshofes zulässig. Zu dieser kritischen Haltung gehört auch das Bemühen 18 der Autoren, sich dokumentarisch-historisch mit der Entwicklung eines Unternehmens unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen und politischen Umfelds, in dem diese stattfand, auseinanderzusetzen. Der gegenüber der Sendung erhobene Vorwurf, diese habe den Eindruck vermittelt, der unternehmerische Erfolg sei auf eine Überanpassung zurückzuführen, hält bei einer sorgfältigen Analyse der Sendung nicht stand: Im beanstandeten Beitrag wird zwar festgestellt, dass die Firma sich nach 1932 rasant entwickelt habe;