In seiner Eingabe zur Sendung beanstandet Heinrich Villiger, die in der Sendung gegenüber der deutschen Zweigniederlassung erhobene Kritik der «Überanpassung» an die damaligen politischen Verhältnisse lasse sich weder sachlich begründen noch beweisen. Wie bereits vorstehend (vgl. 4.1) dargelegt wurde, ist die grundsätzliche Konzeption der Sendung mit der Gegenüberstellung der Darstellung der Firmenentwicklung in der Chronik und den recherchierten, in der Sendung dokumentierten Fakten, konzessionsrechtlich nicht zu beanstanden; ein kritisch-provokativer Ansatz in der Auseinandersetzung mit der Firmengeschichte ist im Sinne der zitierten Rechtsprechung des Europäischen