Die sich seitens der Moderation an diese Ausführungen anschliessende Frage, ob jemand, der diese offenbar für Ausländer nicht zwingende Erklärung unterschreibe, zum «Über Anpasser» geworden sei, beantwortet Prof. Stolleis dahingehend, dies sei schwierig zu beantworten; Grundfrage sei ja, ob man sich überhaupt auf solche Geschäfte einlasse. Im Anschluss an diese Ausführungen stellt die Moderation unter Zitierung einer Mitteilung in der Mai Ausgabe 1942 der Süddeutschen Tabakzeitung, wonach die Firma Villiger für die Zweigniederlassung München das Gaudiplom für hervorragende Leistungen erhalten habe, die Frage, was von diesem Umstand zu halten sei.