Akten seien darüber nicht verfügbar, weil entsprechende Zahlungen aus der Schweiz gegen die damaligen Devisenbewirtschaftung verstossen hätten. Nach der Bemerkung der Moderation, gemäss Auskunft des Wirtschaftshistorikers Jakob Tanner von der Universität Basel seien Banküberweisungen nach den USA damals üblich und legal gewesen, wurden weitere Aussagen aus der Stellungnahme von Peter Strauss zitiert: Gemäss Notizen seien die Verhandlungen gut verlaufen und Villiger sei einverstanden gewesen, den gefragten Preis zu bezahlen; die damaligen Miteigentümer seien sich indessen bewusst gewesen, dass sie verkaufen mussten und hätten deshalb nicht auf das bestmögliche Angebot warten können;