er müsse annehmen, dass in diesem Fall das notwendige Vertrauen seitens der Juden gefehlt habe. Zu den Umständen der Kaufsabwicklung befragt, führte Heinrich Villiger an, aus Gesprächen mit seinem Vater glaube er sich erinnern zu können, dass an die Familie Strauss zusätzliche Zahlungen aus der Schweiz geleistet worden seien; dies werde zwar vom Sohn der Familie Strauss bestritten. Akten seien darüber nicht verfügbar, weil entsprechende Zahlungen aus der Schweiz gegen die damaligen Devisenbewirtschaftung verstossen hätten.