16 freien Jagd auf jüdische Betriebe bestanden, und wer über die richtigen Beziehungen verfügt habe, habe sich die Gelegenheit für ein gutes Geschäft nicht entgehen lassen. Sämtliche Arisierungen hätten eine behördliche Zustimmung gebraucht und seien im Einvernehmen von Industrie- und Handelskammer, Finanzamt und dem Gauwirtschaftsberater der NSDAP erfolgt; ausschlaggebend für jüdische Verkäufer sei auch die Möglichkeit eines Finanztransfers ins Ausland gewesen.