waren, produzierten die übrigen Niederlassungen, wenn auch mit gedrosselter Kapazität, bis Kriegsende weiter. Dieser auch in der Sendung geäusserte Befund wird auch durch die GUG-Firmengeschichte nicht bestritten; gegenteils: auch dieser Bericht kommt zum Ergebnis, diesbezüglich stelle die Villiger-Festschrift die tatsächliche Entwicklung falsch dar. Die vorstehenden Erwägungen zeigen, dass die massgeblichen Grundaussagen der Sendung zur Firmenentwicklung der deutschen Zweigniederlassung während der Zeit des Dritten Reiches konzessionsrechtlich nicht zu beanstanden sind.