Sowohl das Gutachten der SRG als auch die Villiger-Firmengeschichte der GUG kommen, gestützt namentlich auf Akten des Bundesarchives, zum Ergebnis, dass die Gebrüder Villiger während des Krieges in Deutschland gewesen sind. Der Antrag auf Erteilung eines Dauervisums vom August 1942 sei zwar abgelehnt, Einzelvisas sowie ab Sommer 1941 Grenzgängerbewilligungen, seien jedoch erteilt worden. Gegenüber Max und Hans Villiger sei nach der Kriegsmobilmachung in der Schweiz kein Einreiseverbot für Deutschland erlassen worden, und beide hätten sich regelmässig in Deutschland aufgehalten.