B.: Villiger-Firmengeschichte - Gratwanderung zwischen Wirklichkeit und Wunsch») und die einführende Moderation in die Sendung sowie durch die zu Beginn der Sendung zitierten Aussagen aus der Firmenchronik war für den Rezipienten erkennbar, dass die Sendung unter anderem der Frage nachging, inwieweit die Selbstdarstellung der Firmengeschichte während der fraglichen Zeit der Realität entsprach. Im folgenden ist abzuklären, ob das Ergebnis der drei in der Sendung einer näheren Prüfung unterzogenen Aussagen der Firmenchronik, namentlich unter dem konzessionsrechtlichen Gesichtspunkt der Sachgerechtigkeit zu beanstanden ist.