Es stellt sich aus konzessionsrechtlicher Sicht die Frage, ob die der Sendung zugrunde liegenden Fakten sorgfältig und hinlänglich umfassend recherchiert worden seien. Bei dieser Prüfung ist indessen stets auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass eine Sendung letztlich nicht einem wissenschaftlichen Anspruch, sondern der journalistischen Sorgfaltspflicht zu genügen hat; dies gilt namentlich auch für dokumentarisch-historische