Ausserdem erachtet es die GUG als befremdlich, dass seitens der Journalisten gar nicht erst versucht worden sei, Materialien beim Schweizerischen Bundesarchiv zu erheben. Im übrigen hätten es die Journalisten unterlassen, im Zusammenhang mit der Übernahme der Geska durch die Firma Villiger die weitere Entwicklung dieser Auseinandersetzung nach Kriegsende weiter zu verfolgen, namentlich der Frage nach dem Ausgang des von den vormaligen Eigentümern der Firma Geska angestrengten Restitutionsverfahrens gegen die Firma Villiger nachzugehen.