4.4. In der von Heinrich Villiger veranlassten Stellungnahme der GUG zum Gutachten der SRG wird ausgeführt, das von der GUG erhobene Archivmaterial ergänze zwar teilweise die Fakten der Sendung, widerlege diese aber in anderen Teilen. Ausserdem erachtet es die GUG als befremdlich, dass seitens der Journalisten gar nicht erst versucht worden sei, Materialien beim Schweizerischen Bundesarchiv zu erheben.