würde, beim Rezipienten einen bestehenden falschen Eindruck zu beseitigen. Wie oben ausgeführt, erfuhren die Journalisten zu Beginn der Vorbereitung der Sendung das Gerücht über eine angebliche Mitgliedschaft von Hans und Max Villiger bei der NSDAP beziehungsweise SS; sie haben - und dies wird auch vom Beschwerdeführer nicht bestritten -, in der Sendung weder explizit eine entsprechende Behauptung noch implizit Andeutungen über eine mögliche Mitgliedschaft geäussert.