Eine konzessionsrechtliche Verpflichtung, im Rahmen einer Sendung das gesamte Recherche- und Dokumentationsmaterial sowie Arbeitsdispositiv und -methodik sichtbar zu machen, besteht zweifellos nicht. Gerade die journalistische Be- oder Erarbeitung einer Thematik verlangt zwangsläufig eine Selektion und Reduktion der erhobenen Informationen; nicht vertretbar wäre das Vorenthalten einer (negativen) Information allerdings dann, wenn die in der Sendung zum Ausdruck kommenden Thesen oder Aussagen, die sich nach erfolgter Überprüfung als falsch oder zumindest fragwürdig erwiesen haben, bereits bekannt waren und es darum gehen