Ob überhaupt und gegebenenfalls in welchem Umfang und welcher Art Informationen über das Ergebnis der Falsifikation von (Hypo)thesen, die einer journalistischen Dokumentations- oder Informationssendung zugrunde liegen, in der Sendung sichtbar zu machen sind, ist zunächst eine Frage des journalistischen Ermessens. Eine konzessionsrechtliche Verpflichtung, im Rahmen einer Sendung das gesamte Recherche- und Dokumentationsmaterial sowie Arbeitsdispositiv und -methodik sichtbar zu machen, besteht zweifellos nicht.