Die Autoren konnten sich weder auf das bereits vorliegende Ergebnis einer historisch-monografischen Arbeit stützen, noch stand ihnen sonst bereits früher systematisch gesammeltes Informationsmaterial zur Verfügung. Unbeachtlich ist die vom Beschwerdeführer implizit aufgeworfene Frage nach allfälligen persönlichen Beweggründen oder politischen Intentionen, die für die Autoren allenfalls Anlass für ihre Arbeit waren;