Die Aufklärung von Aspekten der Geschichte und gesellschaftlichen Wirklichkeit, denen das Erkenntnisinteresse des Journalisten gilt, setzt - analog der Arbeit des Historikers - zwangsläufig die Formulierung von Hypothesen voraus, die sich im Verlaufe der weiteren Bearbeitung eines Themas durch die Erhebung von Faktenmaterial zu impliziten oder expliziten Aussagen und Thesen verdichten können. Allerdings ist der Journalist wie der Historiker gehalten, seine Hypothesen der