Anders als diese setzen sich die Politiker wissentlich und für die demokratische Meinungsbildung notwendig der eingehenden Kontrolle ihrer Worte und Taten, aber auch ihres gesellschaftlichen und biographisch-historischen Umfeldes durch die Medien und die Öffentlichkeit aus (vgl. dazu Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte [EGMR] vom 8. Juli 1986, Lingens gegen Österreich, in: Europäische Grundrechte Zeitschrift [EuGRZ] 1986, S. 428, auszugsweise in VPB 50.112; Entscheid des österreichischen Verfassungsgerichtshofes in Sache Kurt Waldheim, in: EuGRZ 1989, S. 363 ff.). 4.2.