schockieren oder gar stören. Namentlich bezüglich Personen, die im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen und zum Beispiel Träger öffentlicher Ämter sind, besteht ein legitimes öffentliches Interesse an Informationen über den wirtschaftlichen, sozialen, biographisch-historischen Kontext, in dem sie stehen, aus dem heraus sie politische und gesellschaftliche Funktionen übernehmen und in dem sie wirken oder gewirkt haben. Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass die Grenzen der zulässigen Kritik bei Politikern weiter gezogen sind als bei Privatpersonen.