Bei der konzessionsrechtlichen Würdigung dieser Kritik ist auch folgendes zu berücksichtigen: Zu den elementaren und unbestrittenen - den elektronischen Medien gemäss Art. 55bis BV explizit durch Leistungsauftrag überbundenen - Aufgaben in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft gehört auch die Information über politische und zeitgeschichtliche Fragen von öffentlichem Interesse. Die Öffentlichkeit hat auch ein Recht, solche Informationen zu empfangen. Diese für eine demokratische Diskussionskultur fundamentalen Prinzipien gelten nicht bloss für Informationen und Ideen, die auf breite Zustimmung stossen, ein positives Echo auslösen, sondern auch für solche, die provozieren,