9 unter anderem der Frage nachzugehen, ob und gegebenenfalls wie dieser Anspruch im Rahmen der Darstellung der Unternehmensgeschichte in der Jubiläumsschrift des Hauses Villiger eingelöst wurde. Dass in der Gegenüberstellung von Anspruch und Wirklichkeit im Ergebnis auch Kritik an Bundesrat Villiger zum Ausdruck kommt, ist nicht zu bestreiten und wird zusätzlich akzentuiert durch die in der Sendung explizit geäusserte Feststellung, die Verantwortung für diese Publikation und angeblich geschönte Geschichtsschreibung liege bei Heinrich und Kaspar Villiger. Bei der konzessionsrechtlichen Würdigung dieser Kritik ist auch folgendes zu berücksichtigen: