1.1. Art. 15 Abs. 2 BB UBI verlangt, dass die beanstandete Sendung genau bezeichnet und mit kurzer Begründung angegeben wird, wodurch Programmbestimmungen der Konzession verletzt worden sind; Abs. 1 von Art. 15 ermöglicht die Beanstandung mehrerer Sendungen, diesfalls beginnt die dreissigtägige Beschwerdefrist von der letzten beanstandeten Sendung an zu laufen. Art. 15 BB UBI formuliert Eintretensvoraussetzungen, bei deren Erfüllung dem Beschwerdeführer ein materieller Beurteilungsanspruch zusteht; diese Bestimmung enthält ein unabdingbares Minimum an Formvorschriften.