In ihrer Stellungnahme vom 16. Juni 1990 beantragt die SRG, die Beschwerde sei abzuweisen. Gleichzeitig hat die Beschwerdegegnerin im Blick auf die Beurteilung der Faktenlage der Sendung ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten (von Prof. Georg Kreis, Historiker an der Universität Basel; hiernach: Gutachten Kreis), das Aufschluss über die Zuverlässigkeit und Qualität der Recherchen und die Einordnung der Ergebnisse in die Sendung geben soll, ins Recht gelegt. 5 … II