Ausserdem sei sein Vater auch nach dem Krieg vom vormaligen jüdischen Eigentümer, von dem in der fraglichen Zeit eine Firma erworben wurde, freundlich empfangen worden. Bezüglich der Festschrift sei festzuhalten, dass sich diese massgeblich mit dem Schweizer Zweig der Firma befasst habe und sich in erster Linie an Freunde und Lieferanten in der Schweiz richte. B. Gegen diese Sendung erhob am 22. April 1989 E. C. (hiernach: Beschwerdeführer) zusammen mit 50 Mitunterzeichnern Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).