- Die UBI überprüft nicht die subjektiven Beweggründe und Absichten des Medienschaffenden, sondern objektiv, ob seine Arbeit der Verpflichtung zu genauem Recherchieren, fairem Hören und Verarbeiten von Gegenmeinungen und zur Unvoreingenommenheit gegenüber dem Ergebnis der Recherchen genügt. - Werden Ereignisse und Fakten mit einer dem Sendegegenstand nicht durchwegs angemessenen Dramatik dargestellt, so besteht die Gefahr, dass durch starke Emotionalisierung eine rationale Auseinandersetzung erschwert oder verunmöglicht wird. - Eine Sendung, welche sich aus Anlass der Wahl eines Bundesrates kritisch mit der Geschichte seines Familienunternehmens auseinander