Journalistische Sorgfaltspflicht. - Die UBI überprüft nicht die subjektiven Beweggründe und Absichten des Medienschaffenden, sondern objektiv, ob seine Arbeit der Verpflichtung zu genauem Recherchieren, fairem Hören und Verarbeiten von Gegenmeinungen und zur Unvoreingenommenheit gegenüber dem Ergebnis der Recherchen genügt.