1 Radio. Grundsätze für die journalistische, kritische Durchleuchtung des persönlichen Umfeldes hoher Amtsträger. Art. 15 BB UBI. Es obliegt nicht der UBI, von Amtes wegen abzuklären, ob im Zusammenhang mit einer inkriminierten Sendung im Rahmen von Vorankündigungen oder Informationen in anderen Sendegefässen allenfalls Programmvorschriften verletzt worden sind. Art. 55bis BV. Art. 4 Abs. 1 Konzession SRG. Programmautonomie und Gebot, den Interessen des Landes zu dienen.