{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1990-10-05", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-56-13--_1990-10-05.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001490.pdf?ID=150001490", "Checksum": "60f0d8bbdb0a3ca71d0945fbecef8871"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 56.13 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:32:46", "Checksum": "137933674399235a2f2263d6d3ae23d8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 05.10.1990 JAAC 56.13 \r\n\n 20\nabgehandelt. Keine Erwähnung in der Sendung fanden die auch von Peter\nStrauss gelieferten Informationen bezüglich weiterer Kaufofferten und die\nHilfeleistung der Familie Villiger bei der Emigration der Grossmutter Strauss\nDiese Informationen hätten in der Sendung durchaus erwähnt werden\nkönnen. Andererseits wurde darauf verzichtet, die ebenfalls von Peter Strauss\nstammende Auskunft, die Verkaufsverhandlungen seien in der Schlussphase\nvom Anwalt der Firma Villiger, einem Schulkameraden von Goebbels,\ngeleitet worden, in die Sendung einzubringen. Keine Berücksichtigung in\nder Sendung fand ausserdem der Kommentar, den Prof. Stolleis in einem\nVorgespräch zur Sendung gegenüber den Autoren zu den Umständen des\nErwerbes der Geska durch die Firma Villiger abgegeben hat («Er - Max\nbeziehungsweise Hans Villiger - hat gewusst, dass es jüdisches Vermögen\nist, er hat gewusst, dass es grosses Unrecht ist und er hat gewusst, dass er\nbillig kauft. Also diese drei Dinge sind ihm auf jeden Fall klar gewesen und er\nhat sich halt verhalten wie sich das Bürgertum immer verhält: Zugegriffen,\ngünstiges Angebot, Moral ist die eine Seite, Geschäft die andere Seite, warum\nnicht?»). Diese Hinweise erhellen, dass das verfügbare Informationsmaterial\ndurch die Autoren nicht in der für die Firma Villiger negativsten Variante\nverwendet wurde. Die in der Sendung gewählte Darstellung der konkreten\nUmstände der Firmenübernahme ist namentlich auch auf dem Hintergrund\nder diesbezüglichen Beurteilung durch die Experten Schröter und Barkai\nvertretbar: Schröter bezeichnet die Teilnahme einer ausländischen Firma an\nder Arisierung als ungewöhnlich, zumal sich diesbezüglich andere Firmen\nzurückgehalten hätten, und Barkai erklärt, die Übernahme einer jüdischen\nFirma habe stets auch die Zustimmung staatlicher Behörden und auch des\nGauwirtschaftsberaters der NSDAP vorausgesetzt.\nDass sich letztlich die Firma Villiger durch die Übernahme der Geska an der\nArisierung (Übernahme einer jüdischen Firma) beteiligt hat, steht fest; die\nnaheliegende und darauf bezugnehmende Frage, ob dies ein für ausländische\nUnternehmen normaler Vorgang gewesen sei, und die damit implizit\nverbundene Wertung, wird in der Sendung massgeblich vom beigezogenen\nExperten, Dr. Schröter beantwortet.\n4.6. In der Replik beanstandet der Beschwerdeführer, die Sendung habe dem\nZuhörer suggeriert, die Villigers und mit Ihnen der neue Bundesrat hätten in\nder Zeit des Nationalsozialismus mit dem faschistischen System kollaboriert.\nHeinrich Villiger betont wiederholt in der Sendung, dass sich die Kenntnis\nüber die Geschichte der Firma während der fraglichen Zeit auf teilweise\nnoch vorhandene Akten und Dokumente und namentlich auch Erzählungen\nseines Vaters abstütze. Auch Kaspar Villiger äusserte sich in seiner die\nSendung abschliessenden Stellungnahme in ähnlicher Weise. Damit war\nfür den Zuhörer erkennbar, dass weder Heinrich noch Kaspar Villiger für die\nFirmenaktivitäten der deutschen Tochtergesellschaft während des zweiten\nWeltkrieges verantwortlich sein konnten.\nIn der Sendung wurde zwischen dem historischen Aspekt der Geschäftspolitik\nund -entwicklung in den Jahren 1933 bis 1945 und der Darstellung\ndieser Zeit in der Firmenchronik von 1978 klar unterschieden, und nur\nbezüglich der Herausgabe der Festschrift wurde auf die unternehmerische\nVerantwortung von Kaspar Villiger hingewiesen; durch diese Information\n\n"}