{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1990-10-05", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-56-13--_1990-10-05.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001490.pdf?ID=150001490", "Checksum": "60f0d8bbdb0a3ca71d0945fbecef8871"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 56.13 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:32:46", "Checksum": "137933674399235a2f2263d6d3ae23d8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 05.10.1990 JAAC 56.13 \r\n\n 19\nDr. Schröter hält in seiner Stellungnahme zu Handen der UBI fest, zwar seien\ndie von ihm zur Verfügung gestellten Informationen in ihren Einzelheiten\nkorrekt wiedergegeben worden, hingegen richte sich seine Kritik gegen die Art\nder Zusammenstellung und Infragestellung von Aussagen.\nSowohl die von der UBI berücksichtigten Transkripte der von den Autoren\nmit Dr. Schröter geführten Vorgespräche als auch namentlich das zu den\nAkten genommene Protokoll derogatorischen Befragung von Dr. Schröter\nim Strafverfahren der Autoren gegen Alfred Fetscherin lassen nicht darauf\nschliessen, der Gehalt der Informationen und die wesentlichen Aussagen\nvon Dr. Schröter seien durch eine selektive Bearbeitung verfälscht worden.\nIn der vorerwähnten Einvernahme hat der Experte Dr. Schröter folgendes\npräzisierend festgehalten: Seine in einem vertraulichen Schreiben an\nBundesrat Kaspar Villiger formulierte und auch im genannten NZZ-Artikel\nwiedergegebene Kritik, beziehe sich nicht auf das von ihm den Autoren\ngegebene Interview, und ausserdem halte er an der in seinem Schreiben an\nKaspar Villiger formulierten kritischen Gesamtwürdigung der Sendung nicht\nmehr fest; hingegen beanstande er die Intention, die von den Autoren seinen\nInformationen beigemessen wurde; seine Aussagen seien jedoch so gesendet\nworden, wie er sie gemacht habe.\nAuch die in der Sendung ebenfalls zu Worte kommenden Experten, Dr. Barkai\nund Prof. Stolleis wurden von der UBI um eine Stellungnahme bezüglich der\nvon ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und der in der Sendung\nwiedergegebenen Aussagen gebeten. Prof. Barkai hält zusammenfassend fest,\nalle seine Informationen und Äusserungen seien in durchaus korrekter, eher\netwas zurückhaltender Weise in der Sendung zum Ausdruck gekommen. Prof.\nStolleis hat erklärt, er habe die Autoren ausschliesslich über die Bedeutung\nder eidesstattlichen Erklärung informiert, und die entsprechenden Auskünfte\nseien korrekt wiedergegeben worden.\nVom Beschwerdeführer ebenfalls beanstandet wurde die Auswertung und\nWiedergabe der schriftlichen Auskünfte von Peter Strauss; die Autoren hätten\ndie Auswahl der Aussage einseitig getroffen und dadurch sei ein falsches Bild\nentstanden. Dieses Statement schildert im wesentlichen und aus der Sicht der\nvormaligen Eigentümer die Umstände, unter denen die Firma Geska an die\ndeutsche Tochtergesellschaft der Firma Villiger verkauft wurde.\nAuch Heinrich Villiger macht geltend, die Darstellung der Firmenübernahme\nsei in der Sendung, namentlich durch die Einbettung und die Schilderung\nder damaligen Judenverfolgung, hochgradig emotionalisiert worden;\ngesichert sei jedenfalls, dass der Kauf unter Konkurrenzbedingungen\nstattgefunden habe und der nach dem Krieg von den vormaligen Eigentümern\nangestrengte Restitutionsprozess durch Vergleich erledigt worden sei. In ihrer\nStellungnahme zum Kreis-Gutachten kritisiert auch die GUG, die Sendung\nhabe die These vertreten, das aussergewöhnliche Wachstum in Deutschland\nsei auf die Beteiligung an der Arisierung zurückzuführen; zur Entlastung\nhätte auch die Information über die Hilfe der Villigers bei der Emigration\nder Grossmutter Strauss in die Sendung eingebracht werden müssen, die im\nStatement von Peter Strauss ebenfalls erwähnt sei.\nEs steht fest und wird auch von Heinrich Villiger nicht bestritten, dass\ndie Initiative zur Übernahme der Geska von der Firma Villiger ausging;\ndieser Aspekt wurde in der Sendung mit der gebotenen Zurückhaltung\n\n"}