{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1990-10-05", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-56-13--_1990-10-05.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001490.pdf?ID=150001490", "Checksum": "60f0d8bbdb0a3ca71d0945fbecef8871"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 56.13 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:32:46", "Checksum": "137933674399235a2f2263d6d3ae23d8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 05.10.1990 JAAC 56.13 \r\n\n 16\nfreien Jagd auf jüdische Betriebe bestanden, und wer über die richtigen\nBeziehungen verfügt habe, habe sich die Gelegenheit für ein gutes Geschäft\nnicht entgehen lassen. Sämtliche Arisierungen hätten eine behördliche\nZustimmung gebraucht und seien im Einvernehmen von Industrie- und\nHandelskammer, Finanzamt und dem Gauwirtschaftsberater der NSDAP\nerfolgt; ausschlaggebend für jüdische Verkäufer sei auch die Möglichkeit eines\nFinanztransfers ins Ausland gewesen.\nNach dem Hinweis der Moderation, es seien Fälle bekannt, bei denen die\nKäufer von jüdischem Besitz unter Umgehung der damaligen Nazi-Gesetze\nan die Verkäufer zusätzliche Zahlungen geleistet hätten, hielt Barkai fest, dies\nhabe ein unerschütterliches Vertrauen in den Geschäftspartner vorausgesetzt;\nBarkai bezeichnet die Ausführungen von Peter Strauss, man habe davor\nwegen akuter Lebensgefahr für die zurückgebliebenen Familienangehörigen\nzurückgeschreckt, als plausibel; er müsse annehmen, dass in diesem Fall das\nnotwendige Vertrauen seitens der Juden gefehlt habe.\nZu den Umständen der Kaufsabwicklung befragt, führte Heinrich Villiger an,\naus Gesprächen mit seinem Vater glaube er sich erinnern zu können, dass an\ndie Familie Strauss zusätzliche Zahlungen aus der Schweiz geleistet worden\nseien; dies werde zwar vom Sohn der Familie Strauss bestritten. Akten seien\ndarüber nicht verfügbar, weil entsprechende Zahlungen aus der Schweiz\ngegen die damaligen Devisenbewirtschaftung verstossen hätten.\nNach der Bemerkung der Moderation, gemäss Auskunft des\nWirtschaftshistorikers Jakob Tanner von der Universität Basel seien\nBanküberweisungen nach den USA damals üblich und legal gewesen, wurden\nweitere Aussagen aus der Stellungnahme von Peter Strauss zitiert: Gemäss\nNotizen seien die Verhandlungen gut verlaufen und Villiger sei einverstanden\ngewesen, den gefragten Preis zu bezahlen; die damaligen Miteigentümer\nseien sich indessen bewusst gewesen, dass sie verkaufen mussten und\nhätten deshalb nicht auf das bestmögliche Angebot warten können; Villiger\nseinerseits habe dies gewusst und als gewiefter Geschäftsmann diese\nUmstände zu seinem Vorteil genutzt. Er sei sich sicher, dass die Behauptung,\nsein Vater habe nach seiner Emigration aus Deutschland Zahlungen erhalten,\njeder Grundlage entbehre; nach dem Krieg hätten die vormaligen Eigentümer\nEntschädigungsansprüche gegenüber der Firma Villiger auf dem Rechtsweg\ngeltend gemacht, ihre Bemühungen aber in der Folge angesichts der\nsteigenden Verfahrenskosten und der Ungewissheit über den Ausgang\neingestellt.\nZu dieser letzten von Peter Strauss formulierten Aussage wurde in der\nSendung die Auskunft von Heinrich Villiger wiedergegeben, dies sei einer\nder wenigen Restitutionsprozesse gewesen, der von jüdischer Seite verloren\nworden sei, eine Aussage die Heinrich Villiger kurze Zeit später dahingehend\nkorrigierte, die Parteien hätten sich vergleichsweise geeinigt.\nIm Anschluss daran wird von der Moderation ausgeführt, nicht nur der Kauf\nder Firma Geska bewege sich in der Nähe der Verdrängung jüdischer Betriebe\naus der deutschen Wirtschaft; bereits die vom Konstanzer Bürgermeister -\nim Blick auf ein Fabrikansiedlungsprojekt der Firma Villiger und die damit\nnotwendige Zuteilung eines entsprechenden Tabakkontingentes - gegenüber\ndem Adjunkten von Hitler im August 1938 geäusserten Hinweise zielten in\n\n17\ndiese Richtung (Originalzitat aus dem Schreiben, zitiert in der Sendung: «Ich\nverweise in diesem Zusammenhang auf jüdische Cigarrenfabriken, die, wie ich\nannehme, in ihren Kontingenten gekürzt worden sind»).\nIm folgenden wird in der Sendung auf eine eidesstattliche Erklärung von Hans\nund Max Villiger hingewiesen, ferner auf den handschriftlichen Vermerk:\n«nicht jüdisch», der sich auf einer Münchner Gewerbekarte neben einem\nStempel fand.\nDer Rechtshistoriker Prof. Stolleis erläutert daran anschliessend die\nBedeutung der eidesstattlichen Erklärung auf dem Hintergrund der 3.\nVerordnung zum Reichsbürgergesetz, die letztlich bestimme, was ein jüdischer\noder jüdisch beherrschter Betrieb sei, was nicht.\nZur Frage, ob die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung für\nausländische Unternehmen damals üblich gewesen sei, meint der Experte\nSchröter, dies scheine ihm eine Ausnahme zu sein. In den Archiven anderer\nin Deutschland investierender Unternehmen, die er untersucht habe, habe\ner weder vergleichbare Karten noch Hinweise auf solche Karten oder\nErklärungen finden können.\nDie sich seitens der Moderation an diese Ausführungen anschliessende Frage,\nob jemand, der diese offenbar für Ausländer nicht zwingende Erklärung\nunterschreibe, zum «Über Anpasser» geworden sei, beantwortet Prof. Stolleis\ndahingehend, dies sei schwierig zu beantworten; Grundfrage sei ja, ob man\nsich überhaupt auf solche Geschäfte einlasse.\nIm Anschluss an diese Ausführungen stellt die Moderation unter Zitierung\neiner Mitteilung in der Mai Ausgabe 1942 der Süddeutschen Tabakzeitung,\nwonach die Firma Villiger für die Zweigniederlassung München das\nGaudiplom für hervorragende Leistungen erhalten habe, die Frage, was von\ndiesem Umstand zu halten sei.\nIn der diesen Sendeteil abschliessenden Moderation wird festgehalten, die\nretouchierte Darstellung der Firmenaktivitäten zwischen 1933 und 1945\nsei wohl kein Versehen, sondern Weiterführung der Ausblendung und\nVerdrängung, die von Max Villiger, dem Vater des heutigen Bundesrates,\nbereits 1963 in einer Darstellung mit vagen Formulierungen eingeleitet\nworden sei.\n\nRechtliche Würdigung\n\n"}