{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1990-10-05", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-56-13--_1990-10-05.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001490.pdf?ID=150001490", "Checksum": "60f0d8bbdb0a3ca71d0945fbecef8871"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 56.13 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:32:46", "Checksum": "137933674399235a2f2263d6d3ae23d8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 05.10.1990 JAAC 56.13 \r\n\nDie Sendung geht von der Feststellung aus, die Expansion eines ausländischen\nUnternehmens während der Zeit des Nationalsozialismus sei nicht\nunbedingt normal gewesen; zum Beleg wurde einerseits die Bemühungen\nder Stadt Konstanz um die Ansiedlung einer Tochterfirma der deutschen\nVilliger-Niederlassung angeführt und andererseits die diesbezüglichen\nEinwände und Bedenken der für die Zuteilung von Tabakkontingenten\n\n15\nzuständigen Reichsstelle, die namentlich die Verdrängung von rein deutschen\nUnternehmen durch grosse ausländische Konzerne befürchtete, anhand\nschriftlicher Dokumente erläutert.\nZu der Expansion der Villiger-Betriebe zwischen 1935 und 1940 befragt,\nerklärte der deutsche Wirtschaftshistoriker Harm Schröter in der Sendung, die\nVerdoppelung der Arbeitskräfte in dieser Zeit sei angesichts des gleichzeitig\nin der Cigarrenindustrie stattfindenden Stellenabbaus etwas besonderes;\nKleinbetriebe seien mit den ihnen zugeteilten Tabakkontingenten von\nGrossbetrieben, zu denen auch die Firma Villiger gezählt habe, übernommen\nworden.\nNach der Feststellung der Autoren, unternehmerischen Erfolg habe man sich\ndurch Anpassung, unter anderem dem deutschen Gruss und «Heil Hitler»\nin der Geschäftskorrespondenz, erkaufen müssen, und nicht nur die Firma\nVilliger habe die einmaligen Chancen genutzt, wurde ein deutsches Dokument,\ndas sich allgemein zur Einstellung schweizerischer Firmen und deren strikter\nBeachtung der damaligen Gesetzesvorschriften im Schopfheimer Bezirk positiv\näussert, in die Sendung eingebracht.\nDie Darstellung der Übernahme der jüdischen Firma Geska wurde mit\nder Frage der Moderation in die Sendung eingeführt, ob dieser Vorgang\nnoch mit dem Stichwort Anpassung charakterisiert werden könne. Der\nWirtschaftshistoriker Schröter äusserte sich dahingehend, der Umstand, dass\nsich die Firma Villiger an der Arisierung jüdischer Betriebe beteiligt habe, sei\nungewöhnlich und scheine ihm nicht normal, zumal sich diesbezüglich andere\nFirmen zurückgehalten hätten.\nHeinrich Villiger äusserte sich in der Sendung gestützt auf die ihm\nverfügbaren Geschäftsakten, es sei der volle Gegenwert für diese\nUnternehmung bezahlt worden.\nDer Sohn des vormaligen Miteigentümers der Firma, Peter Strauss, von den\nAutoren um eine Stellungnahme ersucht, die in der Sendung auszugsweise\nzitiert wird, erklärte, aus den Notizen seines Vaters schliesse er, dass man auf\nein erstes Kaufangebot der Firma Villiger im Sommer 1935 empört reagiert\nhabe.\nAnschliessend wurden durch die Moderation die damaligen\nDiskriminierungen gegenüber Juden in Deutschland erwähnt und zur näheren\nDokumentierung ein Statement des israelischen Wirtschaftshistorikers\nAvraham Barkai in der Sendung wiedergegeben, der die Atmosphäre während\nder Sommermonate des Jahres 1935 schilderte, die letztlich das Terrain\nfür die Schaffung der Nürnberger-Gesetze vom September des gleichen\nJahres geebnet hätten; er sei der Auffassung, die erste Unterbreitung einer\nKaufofferte der Firma Villiger im Sommer 1935 sei nicht zufällig gewesen.\nNach diesen Ausführungen hielt die Moderation fest, nicht lange nach dieser\nKaufanfrage von 1935 hätten sich die Geska-Eigentümer verkaufsbereit\ngezeigt; die Situation habe sich weiter verschärft, die jüdische Bevölkerung\nhabe ihre bürgerlichen Rechte verloren und der Wert des jüdischen Besitzes\nsei ständig weiter gesunken.\nIn Fortsetzung seiner Ausführungen kam Barkai zum Schluss, die damaligen\nVerkäufe seien trotz eines Restbestandes an Legalität angesichts des Druckes\nder Umstände nicht freiwillig gewesen; es habe sozusagen eine Zeit der\n\n"}