{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1990-10-05", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-56-13--_1990-10-05.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001490.pdf?ID=150001490", "Checksum": "60f0d8bbdb0a3ca71d0945fbecef8871"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 56.13 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:32:46", "Checksum": "137933674399235a2f2263d6d3ae23d8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 05.10.1990 JAAC 56.13 \r\n\n 13\nSendungen. Entscheidend ist, ob die im Zentrum der Sendung stehende\nThematik und die ihr inhärenten Thesen oder Aussagen sorgfältig und\ngewissenhaft dokumentiert sind.\nBereits durch den Titel («z. B.: Villiger-Firmengeschichte - Gratwanderung\nzwischen Wirklichkeit und Wunsch») und die einführende Moderation in\ndie Sendung sowie durch die zu Beginn der Sendung zitierten Aussagen aus\nder Firmenchronik war für den Rezipienten erkennbar, dass die Sendung\nunter anderem der Frage nachging, inwieweit die Selbstdarstellung der\nFirmengeschichte während der fraglichen Zeit der Realität entsprach. Im\nfolgenden ist abzuklären, ob das Ergebnis der drei in der Sendung einer\nnäheren Prüfung unterzogenen Aussagen der Firmenchronik, namentlich\nunter dem konzessionsrechtlichen Gesichtspunkt der Sachgerechtigkeit zu\nbeanstanden ist.\n1. «Als die schweizerischen Unternehmer Hans und Max Villiger in\nDeutschland 1933 den Nationalsozialismus aufkommen sahen, verlegten sie\nihre Aktivitäten vermehrt auf das Heimatland». Ausgehend von dieser in der\nSendung wiedergegebenen Passage aus der Firmenchronik von 1978 wurde\nder Frage nachgegangen, wie sich der deutsche Zweig der Firma während der\nfraglichen Zeit entwickelt hat; die Autoren kommen gestützt auf Recherchen\nin Archiven, Grundbuchämtern, Handelsregister und Ortschroniken zum\nErgebnis, dass sich der deutsche Unternehmenszweig zwischen 1935 und\n1940 um ein halbes Dutzend neue Niederlassungen vergrössert und die Zahl\nder Arbeitskräfte sich in der Zeit von 1932 bis 1939 auf 2000 Mitarbeiter\nverdoppelt hat.\nZu dieser Entwicklung befragt erklärte Heinrich Villiger in der Sendung,\nzwar sei der Umsatz in der fraglichen Zeit in Deutschland verdoppelt worden,\nder Marktanteil habe sich indessen in der Zeit zwischen 1932 und 1939 nur\nunmassgeblich von 2,1% auf 2,8% erhöht.\nDie in der Sendung diesbezüglich einerseits von den Autoren, andererseits von\nHeinrich Villiger wiedergegebenen Fakten zur Firmenentwicklung werden\nim wesentlichen nicht bestritten; im weiteren kommt auch die von Heinrich\nVilliger bei der GUG in Auftrag gegebene Firmengeschichte zum Ergebnis, der\ndiesbezüglich durch die Villiger-Festschrift vermittelte Eindruck werde durch\ndie tatsächliche Entwicklung widerlegt.\n2. In der Sendung wurde im weiteren die Aussage der Firmenchronik,\nwonach Max und Hans Villiger im Dritten Reich unerwünschte Personen\ngewesen seien, mit folgenden Worten wiedergegeben: «In den Jahren vor und\nwährend dem zweiten Weltkrieg haben die Verbindungen zu den Fabriken\nin Deutschland verständlicherweise gelitten. Besuchsvisa für die Inhaber der\ndeutschen Villiger-Fabriken wurden von den damaligen Machthabern - non\ngrata - abgelehnt. So erfuhr man nur auf Umwegen von der Zerstörung der\nHauptfabriken in München durch die Bomben der Alliierten in der Nacht vom\n6. auf den 7. September 1943», und es wurde anschliessend festgestellt, diese\nInformation sei irreführend.\nNachstehend ist zu prüfen, ob die von den Journalisten in die Sendung\neingebrachte Widerlegung der genannten Ausführungen in der Firmenchronik\nsachlich vertretbar war.\n\n14\nDie erwähnte apodiktische Aussage der Firmenchronik wurde bereits in\nder Sendung sowohl durch Heinrich Villiger als auch durch Antworten von\nehemaligen Mitarbeitern relativiert. So glaubte sich eine Mitarbeiterin zu\nerinnern, die Gebrüder Villiger hätten wiederholt den Gutsbetrieb Rohrhof\nund auch die Tiengener-Niederlassung aufgesucht, und zwar bis nahe ans\nKriegsende.\nSowohl das Gutachten der SRG als auch die Villiger-Firmengeschichte der GUG\nkommen, gestützt namentlich auf Akten des Bundesarchives, zum Ergebnis,\ndass die Gebrüder Villiger während des Krieges in Deutschland gewesen\nsind. Der Antrag auf Erteilung eines Dauervisums vom August 1942 sei zwar\nabgelehnt, Einzelvisas sowie ab Sommer 1941 Grenzgängerbewilligungen,\nseien jedoch erteilt worden. Gegenüber Max und Hans Villiger sei nach der\nKriegsmobilmachung in der Schweiz kein Einreiseverbot für Deutschland\nerlassen worden, und beide hätten sich regelmässig in Deutschland\naufgehalten.\n3. Die letzte der drei in der Sendung wiedergegebenen Aussagen der\nFirmenchronik, die auf ihren Realitätsbezug untersucht wurde, befasste\nsich mit der Situation der deutschen Niederlassung zu Kriegsende: «Als der\nKrieg zu Ende war und die Besatzungsmächte in das zerstörte Deutschland\nwieder Einlass gewährten, war dort nur festzustellen, dass zum weiten Mal\nin der Firmengeschichte alles verloren war» (Aussage der Firmenchronik,\nwiedergegeben in der Sendung).\nEntgegen dieser in der Firmenchronik nicht näher belegten oder relativierten\nAussage, zeigt das Ergebnis der Recherchen ein anderes Bild: ausser den\nbeiden Werken in München, die 1945 zu 80 beziehungsweise 100% zerstört\nwaren, produzierten die übrigen Niederlassungen, wenn auch mit gedrosselter\nKapazität, bis Kriegsende weiter. Dieser auch in der Sendung geäusserte\nBefund wird auch durch die GUG-Firmengeschichte nicht bestritten;\ngegenteils: auch dieser Bericht kommt zum Ergebnis, diesbezüglich stelle\ndie Villiger-Festschrift die tatsächliche Entwicklung falsch dar.\nDie vorstehenden Erwägungen zeigen, dass die massgeblichen Grundaussagen\nder Sendung zur Firmenentwicklung der deutschen Zweigniederlassung\nwährend der Zeit des Dritten Reiches konzessionsrechtlich nicht zu\nbeanstanden sind.\n4.5. Breiten Raum in der Sendung beansprucht die Darstellung der\npolitischen Rahmenbedingungen, unter denen die Entwicklung der deutschen\nNiederlassung der Firma Villiger während der Zeit des Nationalsozialismus\nstattgefunden hat, namentlich auch die Umstände der Übernahme der Firma\nGeska.\n\nDarstellung in der Sendung\n\n"}