{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1990-10-05", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-56-13--_1990-10-05.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001490.pdf?ID=150001490", "Checksum": "60f0d8bbdb0a3ca71d0945fbecef8871"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 56.13 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 05.10.1990 JAAC 56.13 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:32:46", "Checksum": "137933674399235a2f2263d6d3ae23d8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 05.10.1990 JAAC 56.13 \r\n\n 10\nVerifikation und/oder Falsifikation zu unterziehen und je nach Ausgang dieser\nPrüfung sich einer Aussage allenfalls zu enthalten oder gegebenenfalls die\nangezeigten Relativierungen sichtbar zu machen.\nDer Beschwerdeführer macht in seiner Replik geltend, die Journalisten seien\nvon einer vorgefassten Meinung ausgegangen: ihr Anliegen sei es gewesen,\nden neuen EMD-Chef und die Mobilmachungsfeiern zu diskreditieren.\nIn seiner Stellungnahme zur Sendung hält auch Heinrich Villiger fest,\ndie Sendung sei bezüglich Aufbau und Ablauf darauf angelegt gewesen,\nnegative Hypothesen mittels einseitiger Interpretation des recherchierten\nFaktenmaterials zu verifizieren.\nFür die Beurteilung dieser Vorwürfe ist im folgenden zu prüfen, wie sich der\nAblauf der Recherchearbeiten und der Vorbereitung der Sendung abgewickelt\nhat:\nAnlass für die Recherche war offenbar die Bemerkung eines deutschen\nJournalisten (für den die SRG Quellenschutz geltend macht) Ende Januar\n1989, die Villiger hätten im Umfeld nationalsozialistischer Personen verkehrt\nund Max und Hans Villiger seien Mitglieder der Nationalsozialistischen\nDeutschen Arbeiterpartei (NSDAP) gewesen. Nach Recherchen bei\nverschiedenen, spezialisierten Dokumentationszentren, insbesondere\nauch bei Simon Wiesenthal in Wien, haben sich diese Informationen\nnicht bestätigt, eine entsprechende NSDAP-Mitgliedschaft liess sich nicht\nfeststellen. Die Ende Januar 1989 den Autoren der Sendung von der Firma\nVilliger zugestellten Firmenchroniken und die sich daran anschliessenden\nRecherchen bei Handelsregister- und Grundbuchämtern veranlassten im\nfolgenden die Journalisten, der Frage nach der Diskrepanz zwischen den\nGeschäftsaktivitäten während des Dritten Reiches und deren Darstellung in\nden Firmenchroniken nachzugehen. Zwischenzeitlich, am 1. Februar 1989,\nwurde Kaspar Villiger in den Bundesrat gewählt. Am 6. März 1989 sprach er\nvor dem Nationalrat, äusserte sich dabei zu den Mobilmachungsfeierlichkeiten\nund führte aus, die jüngere Generation habe ein gewisses Anrecht auf\neine sachliche und ehrliche Information über die fragliche Zeit. Dies\nveranlasste die Journalisten, die Sendung unter den Titel zu stellen:\n«Villiger-Firmengeschichte: Gratwanderung zwischen Wirklichkeit und\nWunsch».\nEbenfalls am 6. März 1989 fand ein Telefongespräch der Autoren mit Heinrich\nVilliger zum Thema Aktivitäten während des zweiten Weltkrieges statt; dabei\nging es offenbar namentlich um den Kauf der jüdischen Firma Geska, zu\ndem Heinrich Villiger ausführte, es sei damals der volle Wert, unter anderem\nauch mit Schwarzzahlungen aus der Schweiz, bezahlt worden. Da diverse\nUmstände bei dieser Firmenakquisition nach wie vor unklar blieben, fand\neine erneute Rückfrage bei Heinrich Villiger statt. Zur Klärung der Faktenlage\nwurde ausserdem eine Erklärung von Peter Strauss (Sohn des vormaligen\nMiteigentümers der Firma Geska) vom 9. März 1989 ins Recherche-Dossier\naufgenommen und nachmals auch in der Sendung verarbeitet. Nachdem\ndie Zustimmung zur geplanten Sendung seitens des Radiodirektors vorlag,\nersuchten die Autoren Bundesrat Kaspar Villiger um die Gewährung eines\nInterviews. Auf Empfehlung von Kaspar Villiger sprachen die Autoren\nam 16. März 1989 erneut mit Heinrich Villiger und einer Gruppe älterer\nMitarbeiter. Am 17. März sicherte Kaspar Villiger eine Stellungnahme zu\n\n"}