Zu diesem Punkt ist auch folgendes zu berücksichtigen: Das Sendekonzept wurde, wie von der SRG angeführt, bereits im Winter 1988 ausgearbeitet. Die parlamentarische Schlussabstimmung zur Initiative für eine Schweiz ohne Armee datiert vom 17. März 1989 (Amtl. Bull. 1989 N 645, S 170), und der Bundesrat hat - eigentlich überraschend - die Volksabstimmung auf den 26. November 1989 festgesetzt und nicht, wie ursprünglich erwartet, auf den Abstimmungstermin vom September 1989. Aus diesen Umständen ergibt sich, dass die beanstandete Nebenwirkung, soweit von einer solchen überhaupt gesprochen werden kann, von den Programmverantwortlichen nicht eingeplant worden sein konnte.