6 nicht zu beanstanden; denn es ist nicht zwingend, von der persönlichen, positiven Bewertung der Initianten auf eine Gutheissung der von ihnen vertretenen Sache zu schliessen. Dies bleibt dem Zuschauer anheimgestellt. Es sei zum Vergleich an die verbreiteten Stimmen erinnert, die trotz klarer Bejahung der allgemeinen Wehrpflicht der persönlichen Haltung von Militärdienstverweigerern Respekt entgegenbringen. Nach Ansicht der Kommission trifft der Vorwurf ins Leere, dass hier politische Information absichtlich «subkutan» betrieben wurde. Zu diesem Punkt ist auch folgendes zu berücksichtigen: