Moderator sie mit irgend einer suggestiven Frage veranlasst hätte. Ausserdem trifft nicht zu, dass die gerügte Sequenz in den inkriminierten Worten kulminierte. Das Beispiel schloss sich drei gleichgelagerten Fällen an und folgte am Ende des längsten Einzelstatements des Gastes, zu einem Zeitpunkt, wo sichtbar wurde, dass er sich spontan äusserte und seinen Gedankengang frei entwickelte. In keiner Weise wurden seine Aussagen vom Moderator hervorgehoben, sodass beim Zuschauer der Eindruck hätte entstehen können, sie bildeten das alles tragende Element der Gedanken des Gastes.