Die diesbezügliche Rechtsprechung ist noch näher zu präzisieren: die erhöhte Verpflichtung zur Beachtung der Vielfalt der Ansichten im Vorfeld von Wahlen oder Abstimmungen gilt nicht nur bei «eigentlichen» Wahloder Abstimmungssendungen; vielmehr sind bei jeder Ausstrahlung, die auf Wahlen oder Abstimmungen Bezug nimmt, erhöhte Anforderungen zu berücksichtigen. Es handelt sich hier um eine Frage des Masses: je ausgeprägter der Wahl- oder Abstimmungscharakter ist, desto strikter ist eine verschärfte Sorgfaltspflicht zu beachten.