Abstimmungssendungen kurz vor dem Urnengang ausgestrahlt werden. In solchen Situationen soll die strenge Beachtung dieses Grundsatzes verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung einseitig beeinflusst und damit auch das Abstimmungsergebnis entsprechend verfälscht wird (Entscheid «Informationsfilm über die KVP-Abstimmung», vom 14. September 1988, VPB 54.15). Die diesbezügliche Rechtsprechung ist noch näher zu präzisieren: die erhöhte Verpflichtung zur Beachtung der Vielfalt der Ansichten im Vorfeld von Wahlen oder Abstimmungen gilt nicht nur bei «eigentlichen» Wahloder Abstimmungssendungen;