1. … 2.a. ... Die formellen Voraussetzungen einer Beschwerde sind von Amtes wegen zu prüfen. Die UBI hat im Sinne einer verschärften Kontrolle der Legitimationsvoraussetzungen, wie dies in einem jüngeren Entscheid angekündigt worden war (Entscheid «Temps présent: Afrique du Sud - Les enfants dans la tourmente», vom 2. November 1989, VPB 54.46), den Beschwerdeführer ersucht, die Geburtsdaten der Mitunterzeichner beizubringen. Dass die entsprechende Mitteilung erst nach Ablauf der 30tägigen Frist erfolgte, schadet dem Beschwerdeführer nicht, da es sich um eine Massnahme im Rahmen des Instruktionsverfahrens handelte.