Demzufolge sei zu erkennen, dass die Konzession verletzt wurde. Mit Nachtragsbrief vom 18. Dezember 1989 präzisierte der Erstunterzeichner der Beschwerde noch einige Überlegungen der verschiedenen Mitunterzeichner und fügte insbesondere hinzu, dass «etliche Mitunterzeichner die Beschwerde schärfer formuliert wünschten. Sie waren nämlich vom Schlussteil der Showsendung schockiert und fanden haarsträubend bis gemein, was sich DRS hier erlaubte». … II